Warning: Undefined variable $string in /home/.sites/738/site1705/web/underconstruction/newsletter-anmeldung.php on line 112
Klienten-Info - Archiv
Kurz-Info: Haftung der Kommanditisten für Kommunalsteuer
Die handelsrechtliche Haftungsbeschränkung des Kommanditisten, der seine Hafteinlage zur Gänze geleistet hat, wird im Bereich der Kommunalsteuer gemäß § 6 durchbrochen. Aufgrund dieser Bestimmung haften Unternehmer und Mitunternehmer im Sinne des Einkommensteuerrechtes als Gesamtschuldner. Kommanditisten gelten im einkommensteuerrechtlichen Sinn als Mitunternehmer.
Bild: © gmg9130 - Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Djuric & Oberger Wirtschaftstreuhand OG | Klienten-Info
© Djuric & Oberger Wirtschaftstreuhand OG | Klienten-Info